Allgemeine Mietbedingungen (AMB) der Thömus AG sowie Thömus Bike World AG
1. Allgemeines
1.1 Diese AMB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Thömus / Thömus Bike World (nachfolgend «Vermieter») mit Sitz in Oberried und dem Mieter (nachfolgend «Mieter») in Bezug auf die Vermietung von Fahrrädern und Zubehör.
1.2 Mit der Buchung und Nutzung eines Mietfahrrads bestätigt der Mieter die AMB gelesen zu haben und bedingungslos zu akzeptieren.
2. Mietgegenstand
2.1 Der Vermieter stellt dem Mieter ein verkehrssicheres Fahrrad zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug vor Fahrantritt auf erkennbare Schäden zu überprüfen und die Funktionsfähigkeit der Bremsen und Schaltung zu testen. Beanstandungen seitens des Mieters müssen dem Vermieter bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden.
2.2 Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, ID, Führerschein, GA, ½-Tax-Abo).
2.3 Zubehör wie Helme, Schlösser oder Körbe können je nach Verfügbarkeit ebenfalls bereitgestellt werden.
3. Mietdauer und Rückgabe
3.1 Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Fahrrads an den Mieter und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe an den Vermieter.
3.2 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
3.3 Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur in Absprache der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Der Mietpreis wird neu berechnet, der Aufpreis ist spätestens bei der Velorückgabe zu entrichten.
3.4 Verspätete Rückgaben können zusätzliche Kosten verursachen.
4. Pflichten des Mieters
4.1 Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Fahrrad mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigungskosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.
4.2 Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Mietfahrzeug sowie allfälliges Zubehör sachgemäss und sorgfältig zu nutzen. Nicht zulässig ist das Fahren eines Mietfahrzeugs in einem Zustand mit verminderter Reaktionsfähigkeit, verursacht insbesondere durch Alkohol, Medikamente, Drogen, Übermüdung oder Erkrankung.
4.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad sorgfältig zu behandeln und nur bestimmungsgemäß zu nutzen.
4.4 Der Mieter darf das Fahrrad nicht an Dritte weitervermieten oder Dritten überlassen.
4.5 Schäden am Fahrrad oder ein Verlust sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
4.6 Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall dem Vermieter umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Sachschaden an Dritten oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-) Verursacher beteiligt, ist umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Eine Kopie davon ist an den Vermieter zu senden.
4.7 Der Mieter ist verpflichtet das Fahrrad ordnungsgemäss zu sichern.
5. Haftung des Mieters
5.1 Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben. Nicht zulässig ist jegliche Zweckentfremdung der Fahrzeuge, der Transport einer oder mehrere zusätzlichen Personen auf dem Gepäckträger sowie das Überfahren von Hindernissen, bei denen das Fahrzeug offensichtlich einen Schaden erleiden kann.
5.2 Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt.
6. Haftungsausschluss des Vermieters
6.1 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrads entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.
6.2 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Sachschäden, die dem Mieter oder Dritten während der Nutzung des Fahrrads entstehen.
6.3 Für wetterbedingte Einschränkungen oder unvorhergesehene Ereignisse übernimmt der Vermieter keine Haftung.
7. Mindestalter des Mieters
7.1 Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind, dürfen Mietvelos nur mit schriftlicher Bewilligung der Eltern oder des Vormundes abgegeben werden.
7.2 Das Mindestalter für Lenker eines E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h ist von Gesetzes wegen 16 Jahre. (Art. 5 Abs. 2 Bst. d VZV und Art. 6 Abs. 1 Bst. f VZV). Zwischen 14 und 16 Jahren ist ein Führerausweis der Kategorie M erforderlich (Art. 3 Abs. 3 VZV).
7.3 Für die Miete eines S-Pedelec 45km/h ist mindestens ein Führerausweis der Kat. M erforderlich (oder Autofahrausweis). Das Tragen eines Helmes ist obligatorisch.
8. Zahlung und Stornierung
8.1 Es gelten die Preise der bei der Anmietung jeweils gültigen und im Prospekt der Vermieterin veröffentlichten Preisliste inklusive der darin enthaltenen Rabattbestimmungen. Druckfehler vorbehalten. Rabatte werden nur auf Vorzeigen des entsprechenden Ausweises gewährt. Rabatte werden vor Ort gewährt und sind nicht kumulierbar.
8.2 Der Mietpreis ist vor Beginn der Mietdauer vollständig zu entrichten. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.
8.3 Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Danach wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Mietpreises fällig.
9. Datenschutz
Wird im Kaufvertrag vereinbart, dass der Kunde noch gewisse Serviceleistungen in Anspruch nehmen darf, so besteht dieser Anspruch nur während der im Kaufvertag vereinbarten Zeitspanne.
9. Retouren
9.1 Der Vermieter erhebt und speichert personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrags oder auf gesetzlicher Grundlage.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AMB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2 Thömus / Thömus Bike World ist bestrebt, Unstimmigkeiten aussergerichtlich zu lösen. Sollten die Parteien nicht zu einer Einigung kommen, werden rechtliche Schritte eingeleitet. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Regionalgericht Bern-Mittelland BE mit Sitz in Bern.
Stand: Oberried, Januar 2025